Anschlussinhaber haftet nicht für die Rechtsverletzung eines WG Mitbewohners

Das Landgericht Flensburg hat in einem Berufungsverfahren in Sachen Filesharing darauf hingewiesen, dass ein Anschlussinhaber nicht per se für Rechtsverletzungen eines WG Mitbewohners haftet (Az. 8 S 48/15). Update: In einer

früheren Version des Textes hieß es, dass die Kanzlei…

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